Nach dem Attentat gegen die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker, kommt erneut die Frage nach einem Zusammenhang mit dem Attentäter und dem Verfassungsschutz auf.
In einer Anfrage der Grünen und Linken im Bundestag wird ein Zusammenhang mit dem Attentäter Frank S. und dem Verfassungsschutz vermutet.
Der Bundestagsabgeordnete der Grünen Volker Beck wies darauf hin, dass die Akte des Mannes bei der Bundesagentur für Arbeit als „geheim“ eingestuft worden sei.
Der Kölner Anzeiger berichtet, Frank S. sei beim Jobcenter von der Melde- und anderen Pflichten befreit gewesen.
All dies und noch einige andere Umstände, lassen die Frage aufkommen, ob Frank S. als V- Mann für den Verfassungsschutz tätig ist oder war.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele in der rechten Szene anzutreffenden Straftäter V-Leute des Verfassungsschutz waren.
Allein diese Tatsache stellt die Berechtigung des Verfassungsschutzes der Länder in Frage. Geheimdienste arbeiten mit V-Leuten, ist keine Neuigkeit, darf aber nicht dazu führen Straftaten zu planen und durchzuführen. Solange der Verfassungsschutz so arbeitet, wird es beispielsweise nicht zum Verbot der NPD kommen.
Die Vermutung, dass die rechte Szene künstlich vom Verfassungsschutz am Leben gehalten wird, ist somit nicht unrealistisch.
Die Geheimdienste haben die Aufgabe Deutschland zu schützen und nicht Straftäter zu fördern oder zu unterstützen.
Ausschüsse der Landtage und des Bundestages müssen abschließend eine Regelung finden, ein Gesetz so zu installieren, dass solche Machenschaften der Geheimdienste verbieten